§ 1 Geltung der Geschäftsbedingungen
1) Diese Geschäftsbedingungen sind für die Vertragsbeziehung der Firma JK CONSULTING e. U. (nachfolgend „JK CONSULTING“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend Kunde genannt) rechtlich bindend. Die JK CONSULTING ist zu einem Vertragsschluss ausschließlich bei Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen bereit. Die Geschäftsbedingungen definieren die Rechte und Pflichten von JK CONSULTING und die Rechte und Pflichten des Kunden bei jeder Inanspruchnahme von Leistungen, die JK CONSULTING anbietet.
2) Für einige Dienstleistungen gelten zusätzliche besondere Nutzungsbedingungen der JK CONSULTING bzw. der mit ihrem kooperierenden Unternehmen. Diese besonderen Nutzungsbedingungen sind im jeweiligen Anwendungsfall zusätzlich maßgebend.
3) Mit dem Unterzeichnen des Vertrages erkennt der Kunde die Geschäftsbedingungen der JK CONSULTING in der jeweils neuesten Fassung als maßgeblich an. Über Änderungen der Geschäftsbedingungen werden bereits bestehende Kunden durch E-Mail bzw. auf dem Postweg benachrichtigt. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.
4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten außerdem für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die Gültigkeit von Änderungen der Geschäftsbedingungen, Vorbehalte oder Nebenabreden kann nur durch die Schriftform erreicht werden, welche von der JK CONSULTING ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden. Werden in diesem Zusammenhang Bestimmungen unwirksam, so bleiben die übrigen Geschäftsbedingungen und Verträge weiter bestehen.
§ 2 Leistungsumfang
1) Die JK CONSULTING bietet dem Kunden folgende Facility-Management-Leistungen an:
a) Infrastrukturelles Facility Management (insbesondere Hausmeisterdienste, Reinigung,Grünraumpflege).Die Sonderbestimmungen zu diesen Dienstleistungen finden sich unter § 3 dieser AGB.
b) Facility Management Consulting (insbesondere Betriebsführung, Potentialanalyse, Organisationsberatung, Prozessberatung, Bewirtschaftungskonzepte, Erstellung von Ausschreibungen, Gewerbebehördliche Vorschreibungen, Elektrobefunderstellung und Blitzschutzbefunderstellung). Die Sonderbestimmungen zu diesen Dienstleistungen finden sich unter § 4 dieser AGB.
c) Technisches Facility Management (insbesondere Heizungstechnik, Klimatechnik, Kältetechnik, Lüftungstechnik, Sanitärtechnik, Elektrotechnik und Sicherheitstechnik, Fördertechnik). Die Sonderbestimmungen zu diesen Dienstleistungen finden sich unter § 5 dieser AGB.
2) Die JK CONSULTING bietet diese Facility-Management-Dienstleistungen mit technischem Hintergrund sowie Service und Reparatur nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers an. Dies unter bestmöglicher Wahrung des Interesses der Kunden.
3) Die in den § 3 bis 5 angeführten Bestimmungen gelten speziell für die angeführten Teilbereiche. Alle anderen Bestimmungen dieser AGB gelten generell für alle Verträge zwischen JK CONSULTING und dem Kunden. Im Falle einer Kollision gehen die Bestimmungen der § 3 bis 5 der einzelnen Teilbereiche den allgemeinen Bestimmungen vor.
§ 3 Sonderbestimmungen für Infrastrukturelles Facility Management
1) Diese erweiterten Geschäftsbedingungen sind für die Vertragsbeziehung der JK CONSULTING und dem Kunden im Anwendungsfall des Infrastrukturellen Facility Management rechtlich bindend. Die JK CONSULTING ist zu einem Vertragsschluss ausschließlich bei Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen bereit. Die Geschäftsbedingungen definieren die Rechte und Pflichten von JK CONSULTING und die Rechte und Pflichten des Kunden bei jeder Inanspruchnahme von Leistungen, die JK CONSULTING anbietet.
2) Die JK CONSULTING verpflichtet sich zur ordnungsmäßen Ausführung der Leistungen im Bereich des Infrastrukturellen Facility Managements (insbesondere Hausmeisterdienste, Reinigung, Grünraumpflege) in den Räumlichkeiten des Kunden unter Zuhilfenahme der von ihr bereit gestellten Materialien, Geräten und Maschinen. Weiters verpflichtet sie sich nur hochwertige und geprüfte Betriebsmittel (Reinigungsmittel und dgl.) zu verwenden sowie mit der vom Kunden bereitgestellte verbrauchbaren Infrastruktur (Wasser, Strom) sparsam umzugehen.
3) Grundsätzlich ist für Ausführung der Leistung der vereinbarte Vertrag maßgebend. Dieser hat Anweisungen und nähere Bestimmungen (Rundgänge, Kontrollen, sonstige Dienstverrichtung) zu enthalten. Änderungen und Ergänzungen sind schriftlich mit JK CONSULTING festzulegen.
4) Die vertraglich vereinbarte Leistung zwischen JK CONSULTING und dem Kunden bezieht sich auf den üblichen Vertragsfall. Über diesen hinausgehenden Ereignissen (Veranstaltungen, Bau-, Renovierungs- oder Reparaturarbeiten) sind gesondert zu vergüten.
5) Für die Ausführung der Leistungen stellt die JK CONSULTING ihrem Personal Dienstkleidung zur Verfügung.
6) Der Kunde stellt sicher, dass die Mitarbeiter der JK CONSULTING Zugang zu allen, vom Auftrag umfassten Flächen erhalten und sorgt für die Beseitigung von etwaigen Hindernissen (Gegenständen auf Fensterbänken und dgl.).
7) Die für Erbringung der Leistung notwendigen Schlüssel werden durch den Kunden rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei Verlust eines Schlüssels wird von der JK CONSULTING nur der Wert des Einzelschlüssels ersetzt.
8) Die JK CONSULTING erbringt ihre Leistungen als Dienstleistung (keine Arbeitnehmerüberlassung), wobei ihre Mitarbeiter als Erfüllungsgehilfen zu sehen sind. Die Auswahl dieser Mitarbeiter sowie das Weisungsrecht obliegt der JK CONSULTING. Die JK CONSULTING ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber ihren Mitarbeitern allein verantwortlich.
§ 4 Sonderbestimmungen für Facility Management
Diese erweiterten Geschäftsbedingungen sind für die Vertragsbeziehung der JK CONSULTING und dem Kunden im Anwendungsfall des Facility Management Consulting rechtlich bindend. Die JK CONSULTING ist zu einem Vertragsschluss ausschließlich bei Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen bereit. Die Geschäftsbedingungen definieren die Rechte und Pflichten von JK CONSULTING und die Rechte und Pflichten des Kunden bei jeder Inanspruchnahme von Leistungen, die JK CONSULTING anbietet.
1. Spezielle Regelungen
1) Die JK CONSULTING verpflichtet sich zur ordnungsmäßen Ausführung der Leistungen im Bereich des Facility Managements Consulting (insbesondere Betriebsführung, Potentialanalyse, Organisationsberatung, Prozessberatung, Bewirtschaftungskonzepte, Erstellung von Ausschreibungen, Gewerbebehördliche-Vorschreibungen, Elektrobefunderstellung und Blitzschutzbefundung) in den Räumlichkeiten des Kunden.
2) Grundsätzlich ist für Ausführung der Leistung der vereinbarte Vertrag maßgebend. Dieser hat Anweisungen und nähere Bestimmungen zu enthalten. Änderungen und Ergänzungen sind schriftlich mit JK CONSULTING festzulegen.
3) Die vertraglich vereinbarte Leistung zwischen JK CONSULTING und dem Kunden bezieht sich auf den üblichen Vertragsfall. Über diesen hinausgehenden Ereignissen sind gesondert zu vergüten.
4) Der Kunde sorgt in seinen Räumlichkeiten dafür, dass den Mitarbeitern der JK CONSULTING ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang der Abwicklung des Auftrages zuträgliches, Arbeitsumfeld zur Verfügung steht.
5) Die für Erbringung der Leistung notwendigen Schlüssel werden durch den Kunden rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei Verlust eines Schlüssels wird von der JK CONSULTING nur der Wert des Einzelschlüssels ersetzt.
6) Der Kunde ist verpflichtet, JK CONSULTING über vorangegangene bzw. aktuell laufende Beratungen umfassend zu informieren.
7) Der Kunde ist gegenüber der JK CONSULTING verpflichtet, alle für den Auftrag notwendigen Informationen und Unterlagen zeitgerecht vorzulegen und sie über alle relevanten Vorgänge und Umstände zu informieren, dies bezieht sich auch auf alle Informationen, die erst im Laufe der Tätigkeit bekannt werden.
8) Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragsdauer sowie 36 Monate danach keine Geschäftsbeziehung mit Vertragspartnern der JK CONSULTING einzugehen, deren sich JK CONSULTING bei Erfüllung des Auftrags bedient hat.
9) Die JK CONSULTING erbringt ihre Leistungen als Dienstleistung (keine Arbeitnehmerüberlassung), wobei ihre Mitarbeiter als Erfüllungsgehilfen zu sehen sind. Die Auswahl dieser Mitarbeiter sowie das Weisungsrecht obliegt der JK CONSULTING. Die JK CONSULTING ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber ihren Mitarbeitern allein verantwortlich.
2. Berichterstattung
1) Die JK CONSULTING ist verpflichtet den Kunden über ihre Arbeit und den Arbeitsfortschritt auf dem Laufenden zu halten und entsprechend Bericht zu erstatten.
2) Die JK CONSULTING ist verpflichtet den Schlussbericht binnen 4 Wochen nach Abschluss des Auftrages an den Kunden zu übermitteln.
3) Die JK CONSULTING ist bei Erstellung der vertraglich vereinbarten Leistung weisungsfrei und handelt nach bestem Wissen und Gewissen und in eigener Verantwortung. Die JK CONSULTING ist bei der Erstellung der Leistung weder an bestimmte Arbeitszeiten noch an Arbeitsorte gebunden.
4) Die JK CONSULTING ist berechtigt bzw. verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben und den Kunden davon schnellstmöglich zu informieren. Dieser Anspruch erlischt nach 6 Monaten nach Erbringung der jeweiligen Leistung.
3. Datenschutz
1) Die JK CONSULTING ist in allen ihr zur Kenntnis gelangten geschäftlichen Angelegenheiten zu unbedingtem Stillschweigen verpflichtet. Insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jegliche Information, die sie über Art, Betriebsumfang und Tätigkeit des Kunden erhält.
2) Die JK CONSULTING ist verpflichtet über den gesamten Umfang und Inhalt der Leistung sowie sämtliche Informationen, Vorgänge und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erfüllung der Leistung zur Kenntnis gelangten sowie auch über Daten von Kunden und Geschäftspartnern des Kunden absolutes Stillschweigen zu bewahren.
3) Entbunden ist die JK CONSULTING bezüglich dieser Schweigepflicht nur gegenüber Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bei der Erfüllung der Leistung bedient. Sie hat die Verschwiegenheitspflicht auf diese vollständig zu übertragen und haftet für deren Verstoß gegen die Schweigepflicht wie für einen eigenen Verstoß.
4) Die Dauer der Schweigepflicht ist unbegrenzt und reicht über das Vertragsende hinaus. Lediglich im Rahmen gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen wird die JK CONSULTING von dieser befreit.
5) Die JK CONSULTING ist berechtigt Daten, die im Rahmen des Auftrages übernommen wurden, zu verarbeiten und gewährleistet dem Kunden, dass dafür sämtliche erforderlichen Maßnahmen im Sinne des Datenschutzes, getroffen werden.
§ 5 Sonderbestimmungen für Technisches Facility Management
1) Diese erweiterten Geschäftsbedingungen sind für die Vertragsbeziehung der JK CONSULTING und dem Kunden im Anwendungsfall des Technisches Facility Management rechtlich bindend. Die JK CONSULTING ist zu einem Vertragsschluss ausschließlich bei Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen bereit. Die Geschäftsbedingungen definieren die Rechte und Pflichten von JK CONSULTING und die Rechte und Pflichten des Kunden bei jeder Inanspruchnahme von Leistungen, die JK CONSULTING anbietet.
2) Die JK CONSULTING verpflichtet sich zur ordnungsmäßen Ausführung der Leistungen im Bereich des Technischen Facility Managements (insbesondere Heizungstechnik, Klimatechnik, Kältetechnik, Lüftungstechnik, Sanitärtechnik, Elektrotechnik und Sicherheitstechnik, Fördertechnik sowie Service und Reparatur) in den Räumlichkeiten des Kunden unter Zuhilfenahme der von ihr bereit gestellten Materialien, Geräten und Maschinen. Weiters verpflichtet sie sich nur hochwertige und geprüfte Betriebsmittel zu verwenden sowie mit der vom Kunden bereitgestellte verbrauchbaren Infrastruktur (Wasser, Strom) sparsam umzugehen.
3) Der Kunde stellt sicher, dass die Mitarbeiter der JK CONSULTING Zugang zu allen, vom Auftrag umfassten Flächen erhalten und sorgt für die Beseitigung von etwaigen Hindernissen.
4) Erforderliche behördliche Genehmigungen müssen – sofern vertraglich nicht ausdrücklich anders vereinbart – vom Kunden eingeholt werden.
5) Die Arbeiten werden vor Ort, gemeinsam mit dem Kunden mittels Abnahmeprotokoll dokumentiert. Eventuelle Mängel müssen ebenfalls protokolliert und bis zu einem neuen Abnahmetermin beseitigt werden.
6) Für verbaute Produkte oder Teile derselben gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen ab Endabnahme. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Mangel durch den Kunden selbst oder durch Dritte verändert oder instandgesetzt wurde. Mängel müssen vom Kunden innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden schriftlich an die JK CONSULTING reklamiert werden. Für Mängel und Folgeschäden, die nicht unmittelbar mit dem Auftrag zu tun haben, wird die Haftung ausgeschlossen. Reparaturarbeiten werden durch das Abnahmeprotokoll abgenommen und haben keine Gewährleistung.
7) Die JK CONSULTING haftet nur für Schäden, welche durch ihre Mitarbeiter verursacht wurden.
8) Die JK CONSULTING erbringt ihre Leistungen als Dienstleistung (keine Arbeitnehmerüberlassung), wobei ihre Mitarbeiter als Erfüllungsgehilfen zu sehen sind. Die Auswahl dieser Mitarbeiter sowie das Weisungsrecht obliegt der JK CONSULTING. Die JK CONSULTING ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber ihren Mitarbeitern allein verantwortlich.
§ 6 Angebot und Vertragsabschluss
1) Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist ein gültiges Angebot der JK CONSULTING beziehungsweise ein gültiger Auftrag des Kunden. Um eine Gültigkeit des Angebotes/ des Auftrages zu erreichen ist grundsätzlich die Schriftform erforderlich. Mündliche oder fernmündliche Absprachen bedürfen für die Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die JK CONSULTING.
2) Der Vertrag zwischen JK CONSULTING und dem Kunden kommt erst mit der schriftlichen Angebotsannahme der JK CONSULTING zustande.
3) Mit Annahme des Angebotes und somit Erteilung des Auftrages durch den Kunden akzeptiert dieser die hier angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 7 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
1) Die JK CONSULTING übernimmt Facility-Management-Dienstleistungen für den Kunden. Sämtliche Investitionen, die für die Durchführung der Leistungen notwendig sind, sind vom Kunden zu tragen.
2) Die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistung durch die JK CONSULTING erfolgt an der vom Kunden angegebenen Adresse zum vereinbarten Termin beziehungsweise im vereinbarten Zeitraum.
3) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung laut gültigem Auftrag/Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfanges müssen schriftlich festgehalten und bestätigt werden.
§ 8 Termine
1) Fristen, Termine und Zeiträume müssen schriftlich festgehalten werden.
2) Sollten Termine und Fristen durch die JK CONSULTING nicht eingehalten werden, so ist der Kunde, erst nach dem Setzen einer angemessenen Nachfrist, berechtigt die gesetzlich gewährten Rechte geltend zu machen.
3) Erst nach Ablauf der gesetzten Nachfrist durch den Kunden, kann dieser vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz durch die JK CONSULTING besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
4) Die JK CONSULTING wird von der Einhaltung des vereinbarten Leistungstermins entbunden, wenn
a) der Kunde seinen zur Durchführung des Auftrages notwendigen Verpflichtungen im Verzug ist (siehe § 6). Der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt bleibt in diesem Fall zur Gänze aufrecht.
b) unvorhersehbare Ereignisse, wie etwa die Verzögerung bei Auftragnehmern der JK CONSULTING, eintreten. Die JK CONSULTING ist in diesem Fall jedoch verpflichtet, den Kunden in derartigen Fällen unverzüglich von der zu befürchtete Verzögerung zu verständigen und alternative Lösungen anzubieten.
§ 9 Mitwirkung des Kunden
1) Der Kunde ist verpflichtet die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der JK CONSULTING die entstanden Kosten zu erstatten.
2) Der Kunde verpflichtet sich alle, die JK CONSULTING, für den Auftrag relevanten, Informationen, Pläne und Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Er verpflichtet sich die JK CONSULTING mit Informationen zu allen für die Erbringung der Leistung erforderlichen Abläufen und Vorgängen zu versorgen. Sollten die Informationen unvollständig oder falsch sein bzw. nachträglich geändert werden, sodass die Arbeiten durch die JK CONSULTING wiederholt oder verzögert werden, so hat der Kunde den entstandenen Aufwand zu entschädigen.
3) Der Kunde hat die JK CONSULTING darüber zu informieren, wenn Teile des Vertragsgegenstandes im Rahmen der Tätigkeit durch die JK CONSULTING einer besonderen Behandlung bedürfen. Verabsäumt der Kunde diese Hinweispflicht so ist eine Haftung und Gewährleistung der JK CONSULTING ausgeschlossen.
4) Der Kunde verpflichtet sich zu einer umfassenden Information und Zusammenarbeit mit JK CONSULTING in Belangen der Sicherheits-, Gesundheits- und Arbeitsschutzbestimmungen. JK CONSULTING wird Zugang zu den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten gewährt und die Mitarbeiter von JK CONSULTING werden durch den Kunden im Rahmen einer Sicherheitsunterweisung auf Schutzmaßnahmen hingewiesen.
5) Der Kunde hat – sofern nicht ausdrücklich gegenteiliges vereinbart wurde – selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Erfordernisse aus dem Abfallwirtschaftsgesetz erfüllt werden.
6) Der Kunde stellt sicher, dass seine Mitarbeiter von den Tätigkeiten und Arbeitszeiten der JK CONSULTING informiert sind und verpflichtet sich, dass die Mitarbeiter der JK CONSULTING ungestört ihre Tätigkeiten durchführen können.
7) Der Kunde stellt alle Schlüssel, Strom sowie heißes und kaltes Wasser sowie die betriebsinterne Infrastruktur, die für die Durchführung der im Vertrag festgelegten Leistungen notwendig sind, rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung.
8) Der Kunde verpflichtet sich, während des laufenden Auftrages/Vertrages ausschließlich die JK CONSULTING mit Facility-Management-Dienstleistungen zu beauftragen.
9) Der Kunde verpflichtet sich Änderungen seiner Adresse unverzüglich an JK CONSULTING zu melden, solange das diesem Vertrag zugrundeliegende Rechtsgeschäft nicht vollständig erfüllt ist. Wird dies unterlassen, gelten Erklärungen auch als zugegangen, wenn sie an die zuletzt gültige Adresse zugestellt werden.
10) Verstößt der Kunde gegen die oben genannten Pflichten, ist JK CONSULTING nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. In diesem Fall besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Rückersatz von bereits bezahltem Entgelt.
§ 10 Rechte und Pflichten der JK CONSULTING
1) Die JK CONSULTING verpflichtet sich, alle vertraglich vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen umzusetzen. Dabei wird sie sachgerecht, sorgfältig, ergebnisorientiert und zielstrebig vorgehen und die am besten geeigneten, Methoden, Mitteln, Geräte und Maschinen verwenden.
2) JK CONSULTING verpflichtet sich, dass alle Mitarbeiter mit äußerster Sorgfalt ausgesucht werden und es keinen Zweifel an deren Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Gewissenhaftigkeit und Eignung gibt.
3) JK CONSULTING verpflichtet sich, dem Kunden einen Ansprechpartner zu benennen, der mit der umfassenden Koordination der Tätigkeiten und gegebenenfalls mit der Problemlösung betraut ist.
4) Die JK CONSULTING ist dann berechtigt die vertraglich vereinbarten Leistungen abzuändern, wenn unter Verwendung neuer Mittel, Maschinen, Arbeitsweisen oder Methoden der vereinbarte Leistungsstandart gehalten oder verbessert werden kann, ohne dass dies Auswirkung auf den vereinbarten Preis hat.
5) Die JK CONSULTING verpflichtet sich ihren Mitarbeitern vor Ort den notwendigen Arbeitsmitteln und Gerätschaften zur Verfügung zu stellen und diese gegebenenfalls zu Servicieren und zu Warten.
6) Die JK CONSULTING verpflichtet sich, ihren Mitarbeitern vor Ort die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften zur Verfügung zu stellen und diese entsprechend zu unterweisen.
7) Grundsätzlich können Mehrleistungen nur nach Absprache mit dem von JK CONSULTING genannten Ansprechpartner durchgeführt werden. Werden jedoch Sonderleistungen direkt mit den Mitarbeitern von JK CONSULTING vor Ort vereinbart und durchgeführt, so ist JK CONSULTING berechtigt, die Leistung zum aktuellen Stundensatz bzw. Kostensatz zu verrechnen.
§ 11 Personaleinsatz
Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Erbringung der Leistung durch eine bestimmte Arbeitskraft.
§ 12 Mitwirken von Dritten
1) Der JK CONSULTING steht frei, die Leistung selbst auszuführen, oder im Rahmen der Vertragserfüllung Dritte zu beauftragen.
2) Der JK CONSULTING steht frei, für die Durchführung der Dienstleistungen fremdes Personal zur Verfügung zu stellen.
3) Die JK CONSULTING verpflichtet sich, allfällige Dritte nach bestem Wissen und Gewissen auszuwählen und darauf zu achten, dass diese über entsprechendes Know-Hows und Qualifikationen verfügen.
§ 13 Rechnung, Preise und Zahlungsbedingungen
1) Die Preise für Tätigkeiten der JK CONSULTING basieren auf die zum Zeitpunkt der Vertragserstellung gültigen kollektivvertraglichen Tätigkeiten der jeweiligen beschäftigten Berufsgruppen und sind grundsätzlich abhängig von den Einsatzzeiten.
2) Grundsätzlich gilt, dass der Anspruch auf Zahlung für jede einzelne Leistung zum Zeitpunkt der Erbringung dieser entsteht. Die JK CONSULTING ist berechtigt, Vorschüsse für einzelne Leistungen oder für den Gesamtauftrag zu verlangen.
3) Jede Leistung der JK CONSULTING, die nicht ausdrücklich im Vertrag angeführt ist, muss gesondert abgegolten werden, hierzu zählen insbesondere Regiestunden, Zusatzdienste und andere optionale Leistungen. Alle Barauslagen, die durch die JK CONSULTING getätigt werden, sind durch den Kunden zu erstatten.
4) Jede Leistung der JK CONSULTING, die im Vertrag angeführt ist, aber aufgrund ausdrücklichen Kundenwunsches nicht ausgeführt wurde, ist durch den Kunden angemessen zu erstatten.
5) Die Preise für die Leistungen werden dem Kunden im Rahmen der Angebotserstellung und -annahme genannt und sind in EURO als Netto-Beträge, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, angegeben. Diese Preise verstehen sich ohne Versicherung, Versandkosten, Steuern, Abgaben oder sonstiger Gebühren, sofern diese nicht ausdrücklich angeführt wurden.
6) Die Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation. Sollten sich Preisänderungen etwa durch Vertragspartner, Gebühren und Frachten oder Veränderungen der Personal- und Materialkosten ergeben berechtigt dies die JK CONSULTING entsprechende Preisanpassungen vorzunehmen. Bei längerfristigen Verträgen erfolgt grundsätzlich eine jährliche Preisanpassung (Indexanpassung).
7) Die Rechnung der JK CONSULTING ist mit Einzugsermächtigung binnen zehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung fällig. Wird keine Einzugsermächtigung erteilt, ist die Rechnung spätestens 7 Tage nach Erhalt fällig.
8) Bei Zahlungsverzug werden
a) Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. fällig.
b) dem Kunden alle entstehenden Kosten, wie Inkassospesen oder sonstiger zweckentsprechender außergerichtlicher und gerichtlicher Betreibungs- oder Erbringungsmaßnahmen in entsprechender Höhe in Rechnung gestellt.
c) sämtliche, im Zusammenhang mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen unverzüglich fällig.
d) gegebenenfalls alle vereinbarten Leistungen, ohne Setzung einer Frist eingestellt und die JK CONSULTING berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
9) Die Aufrechnung eigener Forderungen gegen Forderungen der JK CONSULTING ist dem Kunden nur nach schriftlicher Anerkennung dieser Forderungen durch die JK CONSULTING bzw. nach gerichtlicher Feststellung gestattet. Das Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.
10) Mit dem Einlangen der Zahlung auf dem Geschäftskonto der JK CONSULTING, gelten diese als geleistet. Die jeweils älteste Forderung ist maßgebend.
11) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Leistungen bleiben diese im Eigentum der JK CONSULTING.
§ 14 Vertragsdauer und Kündigungsgründe
1) Bei Dauerschuldverhältnissen gelten diese – sofern vertraglich nicht ausdrücklich eine Befristung vorgesehen wurde – auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können diese von beiden Seiten unter Berücksichtigung einer 3-monatigen Kündigungsfrist jeweils am Monatsletzten mit eingeschriebenem Brief gekündigt werden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist das Einlangen beim jeweils anderen Vertragspartner.
2) Die JK CONSULTING ist zum sofortigen Rücktritt berechtigt, wenn
a) die Erbringung der Leistung aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird.
b) berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen und dieser weder eine entsprechende Vorauszahlung, noch eine angemessene Sicherheit leistet.
c) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
d) der Kunde den Auftrag ohne Zustimmung der JK CONSULTING an Dritte weitergibt.
3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 15 Haftung, Gewährleistung und Schadenersatz
1) JK CONSULTING verpflichtet sich alle beauftragten Leistungen im Sinne der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchzuführen und ihre Kunden rechtzeitig auf erkennbare Risiken hinweisen.
In diesem Zusammenhang wird jede Haftung der JK CONSULTING für Ansprüche, die von Dritten gegen den Kunden erhoben werden, ausdrücklich ausgeschlossen. Darin eingeschlossen sind jedenfalls sämtliche Prozesskosten, Anwaltskosten oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
2) JK CONSULTING haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind vom Geschädigten nachzuweisen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
3) JK CONSULTING weist darauf hin, dass Kunden sich gegen möglicherweise entstehende Schäden versichern können.
4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von JK CONSULTING.
5) Jegliche Reklamation ist bei der JK CONSULTING unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach erbrachter Leistung, schriftlich geltend zu machen.
6) Bei gerechtfertigter Mängelrüge im Sinne des § 922f ABGB, ist der JK CONSULTING die Möglichkeit der Beseitigung des Mangels in angemessener Frist einzuräumen, wobei in erster Linie Verbesserung und Austausch zu leisten ist. Die JK CONSULTING ist ihrerseits berechtigt eine Verbesserung dann zu verweigern, wenn diese mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand verbunden wäre oder unmöglich ist.
7) Die Beweislast für Mängel sowie die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge liegen im Verantwortungsbereich des Kunden. Die Beweislastenumkehr zu Lasten der JK CONSULTING wird ausgeschlossen.
8) Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber der JK CONSULTING,
a) können nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der JK CONSULTING geltend gemacht werden. Der Kunde ist verpflichtet die grobe Fahrlässigkeit zu beweisen.
b) sind maximal mit der Höhe der Auftragssumme, exklusive Steuern, begrenzt.
c) sind bei Sachschäden maximal bis zur Höhe des Zeitwerts zum Zeitpunkt des Schadensereignisses begrenzt.
c) sind für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Schäden aus Betriebsunterbrechung sowie daraus resultierenden Schäden, ausgeschlossen
9) Ist die Erbringung der Leistung seitens JK CONSULTING aufgrund von höherer Gewalt (Krieg, Elementarereignisse, Feuer, Sabotage, Vandalismus, Streik, und dgl.) nicht möglich, so ist der Kunde nicht berechtigt, Schadenersatzansprüche zu stellen. In derartigen Fällen ist JK CONSULTING berechtigt, ihre Leistungen zu unterbrechen, einzuschränken oder umzustellen.
10) Ist die Erbringung der Leistung seitens JK CONSULTING aufgrund von Umständen, die in der Sphäre des Kunden liegen, nicht möglich so entbindet ihn das nicht von seiner vertraglichen Zahlungsverpflichtung.
11) Der Kunde haftet gegenüber der JK CONSULTING für jeglichen Schaden, der durch eine schuldhafte Vertragsverletzung seitens des Kunden entstanden ist. Von Forderungen Dritter, die diese im Zusammenhang mit einer Vertragsverletzung durch den Kunden gegen die JK CONSULTING geltend machen, wird der Kunde JK CONSULTING freistellen sowie sämtliche der JK CONSULTING dadurch entstehende Kosten (einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten) ersetzen.
§ 16 Datenschutz
1) Der Kunde erklärt sich bereit, dass seine persönlichen Daten zu Werbe- und Marketingzwecken der JK CONSULTING gespeichert und verarbeitet werden und, soweit es zur Leistungserfüllung notwendig ist, an dritte Personen (Mitarbeiter, Lieferanten, etc) übermitteln zu dürfen. Diese Zustimmung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen werden, sowie ein Antrag auf Löschung der Daten eingereicht werden.
2) Der Umgang mit betrieblichen Daten, die der JK CONSULTING im Zuge von Leistungen im Bereich des Consultings zur Kenntnis gelangen sind in den „Sonderbestimmungen des Facility Management Consulting“ (§ 4) gesondert geregelt.
§ 17 Schutzrechte
1) Alle gelieferten Waren, Produkte und Leistungen bleiben bis zur Vollständigen Bezahlung im Eigentum von JK CONSULTING.
2) Alle von JK CONSULTING zur Ausführung der Leistung bereit gestellten Pläne, Zeichnungen, Skizzen, Werkzeuge, Behelfe, Muster, Modelle und dgl. bleiben im Eigentum von JK CONSULTING. Diese dürfen Dritten nicht weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet werden und sind nach Vertragsende, Vertragsrücktritt oder Vertragsauflösung sofort an JK CONSULTING zurückzustellen.
3) Bei grober Beschädigung oder Verlust von Eigentum der JK CONSULTING haftet der Kunde mit dem Ersatz.
§ 18 Loyalität
1) Die Vertragspartner sind zur gegenseitigen Loyalität verpflichtet.
2) Der Kunde verpflichtet sich, keinen Mitarbeiter der JK CONSULTING abzuwerben, sowie das von JK CONSULTING eingesetzte Personal während der Dauer des Vertragsverhältnisses sowie 12 Monate nach Vertragsende zu beschäftigen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung wird eine verschuldensunabhängige, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe von Euro 5.000, – je Anlassfall fällig, wobei eine Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens sowie der Unterlassung ausdrücklich vorbehalten bleibt.
§ 19 Gerichtsstand, Rechtswahl und Erfüllungsort
1) Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der JK CONSULTING und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird inländische Gerichtsbarkeit vereinbart.
2) Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
3) Als Gerichtsstand wird das jeweils für den Sitz der JK CONSULTING Facility Management GmbH sachlich zuständige Gericht vereinbart.
§ 20 Schlussbestimmungen
1) Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kunden wird hiermit widersprochen.
2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist von den Parteien durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Regelung soweit wie möglich entspricht.
§ 21 Schriftformerfordernis
Der Inhalt dieses Vertrages kann nur durch eine von beiden Vertragspartnern unterzeichnete Urkunde abgeändert oder ergänzt werden. Eine schriftliche Vereinbarung ist auch für das Abgehen vom Schriftlichkeitserfordernis notwendig.
§ 22 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung ist so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck bestmöglich erreicht wird. Dies gilt auch für allfällige Lücken.
Stand: Nov. 2024